Kontakt

Am besten eine kurze Mail schreiben oder auf Anrufbeantworter sprechen. Wichtig: Rückrufnummer und Zeitfenster nennen, wann ich Sie zurückrufen kann.

Wenn Sie auf Anrufbeantworter sprechen: Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer BITTE DEUTLICH UND LANGSAM aussprechenSonst bin ich irritiert, weil ich ständig jemanden anrufe, der gar nichts von mir will. Und Sie sind enttäuscht, weil Sie vergeblich auf meinen Rückruf warten.

Telefon: 0157 881 971 45



Anfahrt


Adresse

Arheilger Weg 11

64380 Roßdorf

 

Parken

zur Praxis gehören Parkplätze direkt am Haus

Barrierefreiheit

Die Praxis ist vollkommen barrierefrei für Rollstühle erreichbar! (Aufzug direkt vom Gehsteig zur Eingangstür der Praxis)

ÖPNV

Busse von Darmstadt Schloß im 15 Min.-Takt.

Fahrzeit 15 Min. bis Haltestelle Roßdorf Spessartring + 3 Gehminuten zur Praxis




Räumlichkeiten


Kosten

Kostenerstattung

Die Kosten für Hypnosetherapie werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Bei privater Krankenversicherung kann eine Kostenrückerstattung möglich sein, das müssten Sie selbst mit Ihrer Versicherung klären.

Ausfallhonorar

Ich vertraue darauf, dass Sie nur im Notfall absagen und erhebe auch bei kurzfristig abgesagten Terminen kein Ausfallhonorar. Bei Wiederholungen behalte ich mir jedoch vor, diese Regel zu ändern.

Nicht wahrgenommene Termine ohne Absage werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 


Wie lange wird es dauern?

Hypnose ist eine Kurzzeit-Intervention. Als unverbindlichen Richtwert können Sie für die meisten Fälle von 3 – 10 Sitzungen für eine effektive Zielerreichung ausgehen. Erfolgsgarantien darf und kann ich nicht geben. Mit Ihrer Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Offenheit für Veränderungen stehen die Chancen für den Erfolg sehr gut!


Und sollte es nicht passen?

Sollten Sie sich, aus welchen Gründen auch immer, in der Praxis nicht wohl fühlen, können Sie - ohne weitere Begründung - die Sitzung kostenfrei abbrechen. Auch ich behalte mir den Abbruch einer Sitzung oder der Behandlung vor.

Bei einseitigem Abbruch können gegenseitig weder angefallene noch ausgefallene Kosten erhoben werden. (D.h. im Falle des Abbruchs schuldet keiner dem anderen etwas.)